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Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe)

Websites so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden können.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Web-Angebote für jeden zugänglich sind – egal ob blind, gehörlos oder motorisch eingeschränkt.

Warum das jetzt wichtig ist (BFSG)

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen (vor allem im E-Commerce), ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Was gehört dazu?

  • Alternativtexte: Bilder müssen für Screenreader beschrieben werden.
  • Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Tastaturbedienung: Die Seite muss ohne Maus navigierbar sein.
  • Einfache Sprache: Texte sollten verständlich und gut strukturiert sein.

Barrierefreiheit ist nicht nur sozial verantwortlich, sondern verbessert auch das SEO und die Usability für alle Nutzer.

Der webAION Unterschied

Viele Agenturen nutzen veraltete Standards bei Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe). Wir setzen auf moderne Technologie (Astro & React), um genau hier einen Wettbewerbsvorteil für Sie zu erzielen.

Noch Fragen zu Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe)?

Wir beraten Sie gerne zur praktischen Anwendung in Ihrem Unternehmen.

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