Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe)
Websites so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden können.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Web-Angebote für jeden zugänglich sind – egal ob blind, gehörlos oder motorisch eingeschränkt.
Warum das jetzt wichtig ist (BFSG)
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen (vor allem im E-Commerce), ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Was gehört dazu?
- Alternativtexte: Bilder müssen für Screenreader beschrieben werden.
- Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben.
- Tastaturbedienung: Die Seite muss ohne Maus navigierbar sein.
- Einfache Sprache: Texte sollten verständlich und gut strukturiert sein.
Barrierefreiheit ist nicht nur sozial verantwortlich, sondern verbessert auch das SEO und die Usability für alle Nutzer.
Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe) bei webAION
Diese passenden Services nutzen das Konzept von Barrierefreiheit (Digitale Teilhabe) in der Praxis: