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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das private Wirtschaftsakteure verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es markiert einen Paradigmenwechsel: Während bisher vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren (BITV 2.0), nimmt das BFSG nun die Privatwirtschaft in die Pflicht.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie:

  • Computer, Smartphones, Tablets.
  • Geldautomaten und Fahrausweisautomaten.
  • E-Books und E-Reader.

Sowie Dienstleistungen wie:

  • Telekommunikationsdienste.
  • Bankdienstleistungen (Online-Banking).
  • E-Commerce (Onlineshops).
  • Personenbeförderungsdienste (Webseiten/Apps von Fluglinien, Bahn, Bus).

Fristen und Konsequenzen

Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Marktüberwachungsmaßnahmen (z.B. Verkaufsstopp). Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. € Umsatz) gibt es bei Dienstleistungen Ausnahmen, jedoch nicht beim Verkauf von Produkten.

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Noch Fragen zu Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

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