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KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung: was Betriebe jetzt tun

Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025: Betriebe müssen KI-Kompetenz fördern, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Rechtsstand 13.10.2026.

Ronni Wordel
9 Min. Lesezeit

Passend zum Thema: In zwei Minuten einordnen, welche Pflichten aus der KI-Verordnung Ihren Betrieb treffen.

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Das Wichtigste in Kürze

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Betriebe, die KI-Systeme beruflich einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Ein Zertifikat oder eine feste Schulung schreibt die EU-Kommission nicht vor; interne Aufzeichnungen genügen. Neu ab August 2026 ist nicht die Pflicht, sondern die Kontrolle durch die Behörden.

Rechtsstand: 13.10.2026. Den Wortlaut von Artikel 4 habe ich auf dem AI Act Service Desk der EU-Kommission gelesen, der die konsolidierte Fassung der KI-Verordnung vom 27.07.2026 wiedergibt (EUR-Lex, CELEX 02024R1689-20260727). Dazu die Fragen und Antworten der Kommission zur KI-Kompetenz (Stand der Seite: 27.07.2026), die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29.07.2026 und das deutsche Durchführungsgesetz im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 223, ausgegeben am 28.07.2026). Die verbindliche Fassung steht auf EUR-Lex; meine Abrufe dort lieferten am 13.10.2026 keinen lesbaren Text, die Links stehen deshalb unter den Quellen. Gesetze ändern sich, im Zweifel zählt der aktuelle Wortlaut. Dieser Artikel ist eine Einordnung aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Was Artikel 4 verlangt

Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Artikel 4 wurde durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (den „Digital Omnibus“) neu gefasst. Sinngemäß, nicht wörtlich, steht in Absatz 1:

  • Wer: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber sind Betriebe und Organisationen, die ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung einsetzen.
  • Was: Sie ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen.
  • Wonach sich das richtet: Zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Personen, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.
  • Was nicht verlangt wird: Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss nicht garantiert werden.

Die ursprüngliche Fassung verlangte, nach besten Kräften ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherzustellen. Diese Formulierung gilt nach den Angaben der Kommission nicht mehr: Seit der Änderung wird kein bestimmtes und auch kein „ausreichendes“ Niveau vorgeschrieben. Wer noch Texte mit der alten Fassung findet, liest also einen älteren Stand. Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, diese Bemühungen zu unterstützen, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen. Absatz 3 sieht Empfehlungen des KI-Ausschusses vor.

Ein Kommissionsvorschlag vom November 2025 hatte die Pflicht stärker auf die Mitgliedstaaten verlagern wollen. Die Kommission beschreibt sie nach dem Omnibus für Organisationen weiterhin als bestehend.

Seit wann gilt die Pflicht, und was begann im August 2026?

  • Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Das schreibt die Kommission, und so steht es im Stufenplan der KI-Verordnung (siehe EU AI Act 2026: Was Betriebe jetzt tun müssen).
  • Im August 2026 begann die Kontrolle. Die Aufsicht liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, nicht beim KI-Büro der EU. Überwachung und Durchsetzung beginnen laut Kommission am 2. beziehungsweise 3. August 2026; die Seite nennt beide Daten. Eine neue Pflicht entstand dadurch nicht.
  • In Deutschland ist nach § 2 Absatz 1 des Durchführungsgesetzes die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (Ausnahmen gibt es zum Beispiel für die Finanzaufsicht). Das Gesetz trat nach der Bundesnetzagentur am 29.07.2026 in Kraft.
  • Zu Sanktionen schreibt die Kommission: Sie richten sich nach nationalem Recht und müssen verhältnismäßig sein; die KI-Verordnung selbst schafft nach der Kommission weder Straftatbestände noch einen Anspruch auf Schadensersatz. In den Bußgeldvorschriften des deutschen Durchführungsgesetzes (§ 15) kommt Artikel 4 nicht vor. Welche anderen Maßnahmen eine Behörde im Einzelfall ergreifen darf, habe ich nicht geprüft; das ist eine Rechtsfrage für Ihre Beratung.

Wer „Schulungspflicht ab August 2026“ liest, verwechselt den Beginn der Kontrolle mit einer neuen Pflicht.

Wer ist betroffen?

  • Betriebe, die KI-Systeme einsetzen. Dazu zählen Chat-Assistenten wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot, KI-Funktionen in vorhandener Software und ein Chatbot auf der Website. Das ist meine Lesart des Begriffs „KI-System“; ob ein bestimmtes Werkzeug darunter fällt, klärt im Zweifel Ihre Beratung.
  • Auch Personen, die für Sie arbeiten. Die Pflicht erfasst nach der Kommission Personal und Personen, die im Auftrag handeln, etwa Dienstleister oder Auftragnehmer. Kunden sind nicht verpflichtet; sie können eine sinnvolle Zielgruppe sein.
  • Kleine Betriebe. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt die Kommissionsseite nicht an. Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten ausdrücklich, besonders kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.
  • Private Nutzung. Dazu äußert sich die Kommissionsseite nicht. Die Pflicht bezieht sich auf den Einsatz in der Organisation.

Gibt es eine Schulungspflicht oder ein Zertifikat?

Nach den Fragen und Antworten der Kommission: Eine feste Schulungspflicht gibt es nicht, ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Format und Umfang der Maßnahmen richten sich nach Risiko und Kontext. Unternehmen dürfen Schulungen und andere Maßnahmen intern dokumentieren; eine besondere Zertifizierung braucht es dafür nicht. Das bloße Lesen der Gebrauchsanweisung gilt meist als unzureichend.

Anders ist es bei Hochrisiko-Systemen: Für Betreiber bleibt die Schulung des Personals zur menschlichen Aufsicht Pflicht. Die Regeln für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten laut Stufenplan ab dem 2. Dezember 2027.

Daraus folgt: Die Pflicht ist eine Pflicht zu Maßnahmen, nicht zu einer bestimmten Schulung. Eine Schulung ist ein üblicher Weg, die Maßnahmen zu belegen, aber nicht der einzige.

Was KI-Kompetenz im Betrieb heißt

Das Gesetz definiert kein Programm. Meine Einordnung, die keine Rechtsvorgabe ist, hat drei Ebenen:

  1. Wissen: Was kann das Werkzeug, was nicht, wo macht es Fehler? Das gilt für jede Person, die es nutzt.
  2. Regeln: Welche Werkzeuge sind erlaubt, welche Daten gehören nie hinein, wer prüft Ergebnisse, bevor sie an Kunden gehen?
  3. Verantwortung: Wer im Betrieb ist Ansprechpartner, wenn etwas unklar ist oder schiefgeht?

Ein Mindestprogramm in fünf Schritten

Das ist ein Vorschlag aus meiner Praxis. Er stützt sich auf die Angaben der Kommission, ist aber keine gesetzliche Vorgabe.

  1. Bestandsaufnahme. Schreiben Sie auf, welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich genutzt werden, auch die, die niemand angeordnet hat. Eine einfache Tabelle genügt:

    Werkzeug Wer nutzt es Wofür Welche Daten gehen hinein Erlaubt?
    [Name des Werkzeugs] [Abteilung oder Person] [Aufgabe] [Art der Daten] [ja, nein, nur mit Freigabe]

    Die Zeile ist ein Muster zum Ausfüllen, kein Beispiel aus einem Betrieb.

  2. Hausregeln. Halten Sie auf einer Seite fest, welche Zugänge erlaubt sind (für Firmendaten keine privaten Konten), welche Daten nie hineingehören und dass ein Mensch Ergebnisse prüft, bevor sie nach außen gehen. Zu den Zugängen und zum Datenschutz bei einem konkreten Anbieter hilft Claude für Unternehmen, allgemein KI DSGVO-konform im Unternehmen.

  3. Einweisung. Weisen Sie die Beteiligten ein, mit Beispielen aus ihrem eigenen Alltag. Artikel 4 nennt als Maßstab Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext; wer täglich mit einem Werkzeug arbeitet, braucht mehr als jemand, der es einmal im Monat öffnet.

  4. Aufzeichnen. Notieren Sie Datum, Teilnehmende, Inhalte, die Hausregeln und wer eingewiesen hat. Interne Aufzeichnungen genügen laut Kommission.

  5. Wiedervorlage. Gehen Sie die Liste durch, wenn ein neues Werkzeug dazukommt, wenn neue Beschäftigte anfangen und mindestens einmal im Jahr.

Hilfen

  • Der kostenlose KI-Schnellcheck ordnet ein, welche Pflichten aus der KI-Verordnung Ihren Betrieb betreffen.
  • Mein Workshop für Teams liefert eine Einweisung und eine Teilnahmebestätigung mit Datum, Inhalten und Dauer. Diese Bestätigung kann in Ihre Unterlagen; sie ist kein vorgeschriebener Nachweis.
  • Die Behörden bieten ebenfalls Hilfe an: Laut Bundesnetzagentur gibt der KI-Service Desk Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz. Die EU-Kommission betreibt den AI Act Service Desk.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja, eine Ausnahme für kleine Betriebe nennt die Kommission nicht. Betroffen ist, wer KI-Systeme beruflich einsetzt, unabhängig von der Größe. Kleine und mittlere Unternehmen sollen laut Artikel 4 Absatz 2 von der Kommission und den Mitgliedstaaten ausdrücklich unterstützt werden.

Gibt es eine Schulungspflicht, und brauche ich ein Zertifikat?

Eine feste Schulungspflicht gibt es nicht, ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Verlangt sind Maßnahmen, die die KI-Kompetenz fördern; Format und Umfang richten sich nach Risiko und Kontext. Eine dokumentierte Einweisung ist ein üblicher Weg, die Maßnahmen zu belegen.

Gilt die Pflicht erst ab August 2026?

Nein. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Im August 2026 begann nach der Kommission die Überwachung und Durchsetzung durch die nationalen Behörden. Die Seite der Kommission nennt dafür den 2. und den 3. August 2026.

Wie weise ich die Einweisung nach?

Mit einer internen Aufzeichnung: Datum, Teilnehmende, Inhalte, Hausregeln und wer eingewiesen hat. Die Kommission sagt, dass interne Dokumentation genügt und keine besondere Zertifizierung nötig ist.

Was ist, wenn nur eine Mitarbeiterin ChatGPT nutzt?

Dann setzt Ihr Betrieb ein KI-System ein, sobald sie es für die Arbeit nutzt. Ich lese das so; im Zweifel klärt es Ihre Beratung. Praktisch heißt das: Nehmen Sie das Werkzeug in Ihre Liste auf, legen Sie fest, welche Daten hineindürfen, und weisen Sie die Person ein.

Gibt es Bußgelder?

Die Kommission schreibt, dass Sanktionen sich nach nationalem Recht richten und verhältnismäßig sein müssen. In den Bußgeldvorschriften des deutschen Durchführungsgesetzes (§ 15) steht Artikel 4 nicht. Welche anderen Maßnahmen die Behörde ergreifen kann, habe ich nicht geprüft. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung.

Was ist mit privaten KI-Konten der Beschäftigten?

Zur privaten Nutzung äußert sich die Kommission nicht; die Pflicht bezieht sich auf den Einsatz im Betrieb. Für Firmendaten sollten Sie private Konten trotzdem in den Hausregeln ausschließen, weil für private Zugänge andere Vertragsbedingungen gelten als für Firmenzugänge.

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Nach § 2 Absatz 1 des Durchführungsgesetzes ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für KI-Systeme, die beaufsichtigte Finanzunternehmen in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit verwenden, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig; weitere Ausnahmen regelt § 2.

Wie es weitergeht

Wenn Sie die Bestandsaufnahme und die Hausregeln nicht allein aufsetzen möchten, schreiben Sie mir über das Kontaktformular, worum es geht. Wie ich bei KI-Themen vorgehe, steht auf der Seite KI-Beratung.

Quellen

Alle Seiten habe ich am 13.10.2026 geöffnet. Wo eine Seite ein Datum nennt, steht es dabei.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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