Google-Unternehmensprofil erstellen: die Anleitung
Google-Unternehmensprofil erstellen oder beanspruchen: Voraussetzungen, Schritte, Bestätigung per Postkarte oder Video, typische Fehler. Mit Quellen.
Passend zum Thema: Sichtbarkeit und Technik Ihrer Website in 90 Sekunden prüfen.
Zum kostenlosen Website-AuditDas Wichtigste in Kürze
Ein Google-Unternehmensprofil legen Sie kostenlos an: mit einem Google-Konto, den Angaben zu Ihrem Betrieb und einer Bestätigung, dass Sie dazugehören. Steht Ihr Betrieb schon bei Google, beanspruchen Sie den vorhandenen Eintrag, statt einen zweiten anzulegen. Eine Website ist keine Pflicht: Google verlangt eine Telefonnummer oder eine Website.
Stand: Die Angaben von Google habe ich am 12.10.2026 in der Google Unternehmensprofil-Hilfe gelesen; die Seiten stehen am Ende. Google ändert Oberfläche und Regeln gelegentlich. Deshalb nenne ich Schaltflächen nur dort, wo Google sie selbst nennt, und Wartezeiten nur, wenn Google sie selbst angibt.
Wofür dieser Artikel gedacht ist: Es geht um das Anlegen und Bestätigen eines Profils. Wie Sie ein bestehendes Profil pflegen, steht in der Checkliste zum Google-Unternehmensprofil; wie Sie Ihre Website bei Google anmelden, in dem Ratgeber „Website bei Google anmelden“. Das sind drei verschiedene Aufgaben.
Ich bin Ronni Wordel, baue und betreue Websites für Betriebe im Norden und richte dabei auch Google-Profile ein. Was hier steht, beruht auf den Hilfeseiten von Google und nicht auf Erfahrungswerten, die sich ändern können.
Brauche ich dafür eine Website?
Nein. Die Richtlinien von Google verlangen entweder eine Telefonnummer für den Standort oder eine Website, die den Standort vorstellt. Beides zusammen ist nicht nötig. Eine örtliche Telefonnummer ist laut Richtlinien besser als eine Hotline.
Trotzdem gehören Profil und Website zusammen: Das Profil ist ein eigener Eintrag mit Öffnungszeiten, Telefonnummer und Bewertungen. Es ersetzt keine Website, und die Website ersetzt das Profil nicht. Wer beides hat, sollte dieselben Angaben dort und hier führen; warum das zählt, erklärt der Ratgeber zur einheitlichen Angabe von Name, Adresse und Telefon. Wie eine Website für einen Handwerksbetrieb aussehen kann, zeigt die Seite Websites für Handwerksbetriebe.
Wer darf ein Profil anlegen?
Ein Profil ist laut den Richtlinien für Unternehmen gedacht, die einen Standort haben, den Kunden besuchen können, oder die ihre Leistungen beim Kunden vor Ort erbringen. Drei Punkte aus den Richtlinien, die Betriebe oft überraschen:
- Pro Unternehmen sollte es nur ein Profil geben.
- Angestellte dürfen keine eigenen Unternehmensprofile erstellen, und Vertriebsmitarbeiter sind ausgeschlossen.
- Selbstständige Fachkräfte mit Kundenverkehr dürfen ein eigenes Profil anlegen, wenn sie während der Öffnungszeiten am bestätigten Standort erreichbar sind.
Erst prüfen: Steht Ihr Betrieb schon bei Google?
Suchen Sie in Google Maps nach Ihrem Betriebsnamen und dem Ort. Es kann sein, dass es schon einen Eintrag gibt, zum Beispiel weil ihn früher jemand für den Betrieb angelegt hat. Dann gilt:
- Der Eintrag ist nicht bestätigt: Sie beanspruchen ihn. In Google Maps wählen Sie dafür die Option zur Inhaberschaft für dieses Unternehmen und folgen der Anleitung. Die Hilfe beschreibt den Weg am Computer und in der App; die Bezeichnung der Schaltfläche kann sich ändern.
- Der Eintrag ist schon bestätigt, aber nicht von Ihnen: Sie beantragen die Inhaberschaft. Der bisherige Inhaber wird benachrichtigt und hat nach Angabe von Google drei Tage Zeit zu antworten. Antwortet niemand, können Sie danach selbst Anspruch auf das Profil erheben; diese Option ist nicht immer verfügbar. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Änderungen am Profil vorschlagen oder Einspruch einlegen.
- Kein Button zur Inhaberschaft: Dann sind Sie unter Umständen schon Inhaber, nur mit einem anderen Google-Konto angemeldet. Prüfen Sie die Konten, die im Betrieb im Gebrauch sind.
Legen Sie in diesen Fällen kein zweites Profil an. Es führt zu doppelten Einträgen, und die Richtlinien erwarten pro Unternehmen ein Profil.
Schritt für Schritt anlegen
Gibt es noch keinen Eintrag, legen Sie ein neues Profil an. Google beschreibt den Ablauf so: Sie rufen business.google.com/add auf, wählen „Unternehmen zu Google hinzufügen“, folgen der Anleitung auf dem Bildschirm und wählen am Ende eine Bestätigungsoption. Dazwischen fragt Google die Angaben ab, um die es in dieser Reihenfolge geht:
- Konto. Legen Sie das Profil mit dem Google-Konto des Betriebs an, zu dem mehrere Personen Zugang haben können, nicht mit dem privaten Konto einer Hilfsperson. Warum, erkläre ich im Abschnitt zur Inhaberschaft.
- Name. Der Name soll dem entsprechen, was Sie auch außerhalb von Google verwenden: auf dem Schild, auf dem Briefkopf, auf der Website. Zusätze gehören nicht hinein: keine Werbeslogans, keine Leistungen, keine Öffnungszeiten, keine Telefonnummer, keine Internetadresse, keine Ortsangabe wie „in Berlin-Mitte“. Eine Rechtsform wie GmbH ist nur mit Nachweis zulässig, etwa über Schild, Visitenkarte oder Rechnung.
- Kategorie. Wählen Sie wenige, genau passende Kategorien, die beschreiben, was der Betrieb ist, nicht was er alles anbietet. Die erste gilt als Hauptkategorie, bis zu neun weitere sind möglich. Kategorien sind keine Schlagwörter.
- Adresse oder Einzugsgebiet. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
- Kontakt. Eine Telefonnummer für den Standort, eine Website oder beides. Tragen Sie die Internetadresse vollständig ein, mit „http://“ oder „https://“; ich nehme „https://“. Die Hilfe verlangt außerdem, dass der Googlebot die Seite nicht blockiert.
- Öffnungszeiten. Die üblichen Zeiten, Feiertage lassen sich getrennt festlegen.
Danach folgt die Bestätigung. Sie kommt nach den Angaben, nicht davor.
Ladengeschäft oder Einzugsgebiet: Adresse zeigen oder nicht
Hier entscheidet sich, ob Kunden Ihre Adresse sehen. Die Richtlinien sagen:
- Die Adresse muss stimmen. Postfächer und virtuelle Büros sind nicht zulässig.
- Betriebe, die vor Ort beim Kunden arbeiten und keinen festen Kundenstandort haben, zeigen ihre Geschäftsadresse nicht, sondern geben ein Einzugsgebiet an. Als Orientierung nennt Google, dass das Gebiet nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt liegen sollte; für manche Betriebe können größere Gebiete angemessen sein.
- Hybridbetriebe dürfen Adresse und Einzugsgebiet nur gemeinsam angeben, wenn während der Öffnungszeiten Personal vor Ort ist.
- Betriebe mit Altersbeschränkung (zum Beispiel Alkohol oder Waffen) dürfen nicht nur mit einem Einzugsgebiet auftreten.
Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb, der Kunden ausschließlich auf der Baustelle besucht, zeigt das Einzugsgebiet. Ein Friseursalon mit Laden zeigt seine Adresse. Wer beides ist, prüft die Regel für Hybridbetriebe. Nach der Bestätigung lässt sich die Adresse laut Hilfe ausblenden, wenn Sie keine Kunden vor Ort empfangen.
Die Bestätigung: Wege und typische Hänger
Mit der Bestätigung zeigen Sie Google, dass Sie zum Betrieb gehören. Erst danach können Sie Name, Zeiten und andere Angaben bearbeiten und mit Kunden interagieren. Welche Wege angeboten werden, entscheidet Google automatisch, abhängig von Unternehmenstyp, öffentlichen Informationen, Region und Öffnungszeiten. Die Auswahl lässt sich nicht ändern.
| Weg | Was Google dazu schreibt |
|---|---|
| Telefon oder SMS | Der Code kommt nur, wenn Sie Anrufe unter der Geschäftsnummer annehmen oder SMS empfangen können. Sprachdialogsysteme erhalten ihn nicht. |
| Sie brauchen Zugriff auf die Adresse, die auf dem Bildschirm steht. | |
| Live-Videoanruf | Google empfiehlt ihn, wenn er angeboten wird. Sie müssen vor Ort sein und zeigen den Standort, das Unternehmen oder die Ausstattung und einen Nachweis, dass Sie den Betrieb leiten. Videoanrufe gibt es nur zu den Öffnungszeiten. |
| Postkarte | Google schickt einen fünfstelligen Code an die Unternehmensadresse. |
| Search Console | Über die Website kann die Bestätigung sofort erfolgen. Das ist möglich, aber nicht zugesagt: Google schreibt, dass es ein Profil manchmal sofort bestätigt. |
Postkarte: Hier passieren die meisten Hänger. Google schreibt: Prüfen Sie die Postanschrift, bevor Sie den Code anfordern; die meisten Codes kommen innerhalb von 14 Tagen an; Name, Adresse und Kategorie dürfen nach der Anforderung nicht mehr geändert werden, sonst funktioniert der Code nicht; fordern Sie keinen zweiten Code an, weil der erste dann verfällt und die Bearbeitung länger dauern kann; Codes laufen nach 30 Tagen ab. Behandeln Sie den Code vertraulich: Google fragt nie danach.
Prüfung durch Google: Nach den Schritten prüft Google die Angaben. Dafür nennt die Hilfe bis zu fünf Arbeitstage, in seltenen Fällen länger. Manchmal erfolgt die Bestätigung sofort. Eine eigene Frist kann ich Ihnen nicht zusagen.
Wenn es nicht klappt: Erscheint die Schaltfläche für den Bestätigungsprozess wieder, konnte Google nicht vollständig bestätigen. Dann versuchen Sie es erneut oder wählen einen anderen angebotenen Weg. Bei der Videobestätigung zeigt der Hinweis „Probleme ansehen“, dass das Video nicht akzeptiert wurde; die Anleitung auf dem Bildschirm sagt, was fehlt. Verlangt Google weitere Angaben, kann das mit einer kürzlichen Änderung der Unternehmensdaten zusammenhängen: Prüfen Sie die Angaben und bestätigen Sie erneut.
Nach der Bestätigung: die ersten sieben Dinge
Ein bestätigtes Profil ist erst der Anfang. Diese sieben Dinge setzen Sie am besten in der ersten Woche:
- Öffnungszeiten prüfen. Tragen Sie die üblichen Zeiten ein, zu denen jemand erreichbar ist. Für Feiertage legen Sie getrennte Zeiten fest.
- Telefonnummer und Website prüfen. Die Nummer muss dort erreichbar sein, wo sie steht, die Internetadresse mit „https://“ beginnen und auf die Seite führen, die den Betrieb vorstellt.
- Kategorien prüfen. Eine Hauptkategorie, wenige weitere, genau passend.
- Leistungen eintragen. Was der Betrieb tatsächlich anbietet, in den Worten Ihrer Kunden.
- Beschreibung schreiben. Sachlich, ohne Werbesprache. Links in der Beschreibung sind laut Richtlinien nicht erlaubt.
- Fotos hinzufügen. Echte Bilder vom Betrieb und von Ihrer Arbeit, keine Bilder aus einer Bilddatenbank.
- Bewertungen ermöglichen. Kunden dürfen Sie um eine Bewertung bitten, etwa mit einem Google-Link oder einem QR-Code. Gegenleistungen sind verboten. Mehr dazu steht im Ratgeber Empfehlungsmarketing für Betriebe und im Ratgeber Online-Bewertungen.
Wie Sie die Punkte langfristig pflegen, steht in der Checkliste zum Google-Unternehmensprofil. Das Stichwort im Lexikon ist Google Unternehmensprofil.
Typische Fehler beim Anlegen
- Zusätze im Namen. Slogan, Leistungen, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Internetadresse im Namen sind nicht erlaubt. Auch „24 Stunden geöffnet“ im Namen ist unzulässig.
- Zeiten, die nicht die üblichen sind. Die Richtlinien verlangen die üblichen Öffnungszeiten. Ich lese das so: „Rund um die Uhr“ passt nur zu Betrieben, die wirklich durchgehend geöffnet haben. Sind Sie nur zu bestimmten Zeiten telefonisch erreichbar, tragen Sie diese ein.
- Internetadresse unvollständig. Die Hilfe verlangt die vollständige Adresse mit „http://“ oder „https://“. Ich trage „https://“ ein, weil Websites heute über eine gesicherte Verbindung ausgeliefert werden.
- Postfach als Adresse. Postfächer und virtuelle Büros sind nicht zulässig.
- Zu viele Kategorien. Wenige und genau passende sind besser als viele allgemeine; Kategorien sind keine Schlagwörter.
- Link in der Beschreibung. Links in der Unternehmensbeschreibung sind laut Richtlinien nicht erlaubt.
- Ein Mitarbeiter legt ein eigenes Profil an. Angestellte dürfen das nicht.
- Ein neues Profil statt des vorhandenen. Zuerst prüfen, ob der Eintrag schon existiert.
Wem gehört das Profil?
Google spricht nicht von Eigentum, sondern von Rollen. Auf der Hilfeseite „Inhaber und Administratoren verwalten“ stehen zwei: Inhaber haben volle Kontrolle über das Profil. Es kann mehrere geben, aber nur einen primären Inhaber. Administratoren haben fast dieselben Rechte, können aber keine Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil nicht löschen. Nur Inhaber verwalten die Nutzer.
Daraus ergeben sich drei Regeln, die ich Betrieben mitgebe:
- Der Betrieb sollte Inhaber des Profils sein, mit einem Google-Konto, das zum Betrieb gehört und nicht zu einer einzelnen Person.
- Wer das Profil für den Betrieb pflegt, bekommt die Rolle Administrator.
- Legt ein Dienstleister das Profil mit seinem eigenen Konto an, ist er Inhaber. Dann sollte der Betrieb als weiterer Inhaber eingetragen werden; die primäre Inhaberschaft lässt sich übertragen, wenn es mindestens einen weiteren Inhaber oder Administrator gibt.
Entfernte Nutzer verlieren ihre Bearbeitungsrechte; ihre Antworten auf Bewertungen und Beiträge bleiben im Profil. Das ist eine Beschreibung der Rollen bei Google, keine Aussage darüber, wer rechtlich der Eigentümer ist.
Häufige Fragen
Kostet ein Google-Unternehmensprofil etwas?
Nein. Laut Google können Sie Ihr Unternehmensprofil kostenlos hinzufügen oder Anspruch darauf erheben. Kosten entstehen nur, wenn Sie jemanden beauftragen, es einzurichten oder zu pflegen.
Wie lange dauert die Bestätigung?
Das hängt vom Weg ab. Google schreibt: Nach den Schritten prüft Google die Angaben, das dauert bis zu fünf Arbeitstage, in seltenen Fällen länger; manchmal erfolgt die Bestätigung sofort, etwa über die Search Console. Bei der Postkarte kommen die meisten Codes nach Angabe von Google innerhalb von 14 Tagen an. Eine eigene Frist kann ich nicht zusagen.
Brauche ich eine Website oder eine Ladenadresse?
Eine Website brauchen Sie nicht: Google verlangt eine Telefonnummer für den Standort oder eine Website. Eine Ladenadresse brauchen Sie auch nicht, wenn Sie Ihre Leistungen beim Kunden vor Ort erbringen. Dann geben Sie ein Einzugsgebiet an und zeigen Ihre Geschäftsadresse nicht. Postfächer und virtuelle Büros sind als Adresse nicht zulässig.
Mein Betrieb steht schon bei Google, was jetzt?
Beanspruchen Sie den vorhandenen Eintrag, statt einen neuen anzulegen. Ist er schon von jemand anderem bestätigt, beantragen Sie die Inhaberschaft: Der bisherige Inhaber hat laut Google drei Tage Zeit zu reagieren, danach können Sie selbst Anspruch erheben, sofern die Option angeboten wird.
Warum wurde mein Profil gesperrt oder abgelehnt?
Google nennt als Grund, dass das Profil gegen die Richtlinien verstößt. Ist das Konto eines Nutzers eingeschränkt, werden die Profile gesperrt, die er verwaltet. Im Einspruchstool für Unternehmensprofile sehen Sie die Einschränkung, den Grund und einen Link zur verletzten Richtlinie; dort lässt sich Einspruch einlegen, am besten mit Nachweisen wie Gewerbeanmeldung, Steuerbescheinigung oder Versorgerrechnung, auf denen Name und Adresse zum Profil passen. Die Nachweise müssen innerhalb von 60 Minuten nach dem Öffnen des Formulars gesendet werden. Während der Prüfung legen Sie kein neues Profil für denselben Betrieb an. Die Entscheidung kommt per E-Mail; eine Dauer nennt die Hilfeseite nicht.
Kann eine Agentur mein Profil verwalten, ohne dass es ihr gehört?
Ja. Der Betrieb bleibt Inhaber und trägt den Dienstleister als Administrator ein. Administratoren können das Profil bearbeiten, aber keine Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil nicht löschen. Wichtig ist, dass der Betrieb selbst Inhaber bleibt, damit er Zugriffe jederzeit ändern kann.
Wie ändere ich später Name und Öffnungszeiten?
Mit dem Google-Konto, das mit dem Profil verknüpft ist, öffnen Sie Ihr Profil in der Google-Suche oder in Google Maps und wählen „Profil bearbeiten“. Google prüft Änderungen, bevor sie im Profil erscheinen; den Status zeigt ein Link „Status Ihrer Änderungen prüfen“. Ändern Sie Name oder Adresse nach der Bestätigung, kann eine erneute Bestätigung nötig sein; bei einem Umzug nach der Bestätigung ist sie laut Hilfe nötig.
Welche Schritte für Handwerksbetriebe in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, zeigt der Überblick Marketing für Handwerksbetriebe: wo Sie beginnen.
Wenn Sie das nicht selbst machen möchten
Wenn Sie das Profil lieber abgeben wollen, schreiben Sie mir über das Kontaktformular, worum es geht. Ich schaue mir an, ob es Ihren Betrieb schon bei Google gibt, und sage Ihnen, was zu tun ist. Zusagen zu Platzierungen oder Wartezeiten gebe ich nicht.
Quellen der Google-Angaben
Alle Seiten habe ich am 12.10.2026 geöffnet und gelesen. Sie nennen kein eigenes Aktualisierungsdatum, deshalb steht hier mein Abrufdatum.
- Ihr Unternehmensprofil hinzufügen oder Anspruch darauf erheben, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmen bei Google bestätigen, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Inhaberschaft eines Unternehmensprofils beantragen, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmensprofil bearbeiten, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Inhaber und Administratoren Ihres Unternehmensprofils verwalten, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Probleme mit gesperrten oder deaktivierten Profilen beheben, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Tipps für mehr Rezensionen, Google Unternehmensprofil-Hilfe
Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
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Für KMU im Norden, bundesweit erreichbar, direkt vom Entwickler.
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