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Website-Check: so prüfen Sie Ihre Website selbst

Website prüfen ohne Vorkenntnisse: Handy, Ladezeit, Google, Impressum und Kontaktwege in zehn Schritten. Mit Quellen und einem kostenlosen Messwerkzeug.

Ronni Wordel
11 Min. Lesezeit

Passend zum Thema: Sichtbarkeit und Technik Ihrer Website in 90 Sekunden prüfen.

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Das Wichtigste in Kürze

Eine Website prüfen Sie selbst in zehn Schritten: Handy-Ansicht, Ladezeit, Auffindbarkeit bei Google, Titel und Beschreibung, Kontaktwege, Impressum und Datenschutz, Inhalte, Technik, Barrierefreiheit und Google-Profil. Sie brauchen ein Smartphone und kostenlose Werkzeuge von Google. Ein automatischer Website-Check misst einen Teil davon, der Rest ist Ihr eigener Blick als Kunde.

Stand: Die Angaben zu Google habe ich am 13.10.2026 auf den Originalseiten gelesen; die Quellen stehen am Ende. Messwerte, Oberflächen und Grenzwerte ändern sich. Deshalb nenne ich Werte nur mit Quelle und Datum. Zu Impressum und Datenschutz gebe ich Hinweise und keine Rechtsberatung.

Was ein Website-Check prüft, und was nicht

„Website-Check“, „Website-Test“, „Website-Audit“ und „Website-Analyse“ meinen meist dasselbe: Ein Werkzeug lädt eine Seite Ihrer Website und misst, was sich messen lässt. Mein kostenloser Website-Check prüft zum Beispiel vier Bereiche: Ladezeit, Sicherheit, Datenschutz-Signale und die Grundlagen für die Auffindbarkeit bei Google. Die Punktzahl sehen Sie ohne Anmeldung.

Ein solches Werkzeug sieht nicht, ob ein Kunde bei Ihnen anrufen kann, ob die Texte stimmen, ob die Fotos Ihre Arbeit zeigen und ob das Kontaktformular bei Ihnen ankommt. Es prüft Signale, keine Rechtslage, und es ersetzt keinen Sicherheitstest. Deshalb gehört beides zusammen: die Messung und Ihr eigener Blick. Dieser Ratgeber führt durch den zweiten Teil und zeigt, wie Sie die Messwerte lesen.

Vorbereitung

  • Ein Smartphone und ein Computer.
  • Die Adresse Ihrer Startseite und von zwei Leistungsseiten, die Kunden häufig aufrufen.
  • Ein Blatt Papier oder eine Datei für die Befunde. Schreiben Sie nur auf, was Sie sehen; ändern Sie währenddessen nichts.
  • Wenn vorhanden: den Zugang zur Search Console. Er ist nicht nötig, aber hilfreich (Schritt 3).

1. Die Seite am Handy ansehen

Öffnen Sie Ihre Startseite am Smartphone, so wie ein Kunde unterwegs. Google nutzt für die Aufnahme in den Suchindex die mobile Version Ihrer Website (Mobile-First-Indexierung). Die Seite sollte deshalb auf dem Handy denselben Hauptinhalt und dieselben Überschriften zeigen wie am Computer. Inhalte dürfen als Akkordeon oder Tab umgestaltet, aber nicht weggelassen werden. Eine mobile Version ist laut Google nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen, am besten als responsives Design, das sich der Bildschirmgröße anpasst.

Fragen für Ihren Blick:

  • Ist der Text ohne Zoomen lesbar?
  • Lässt sich die Telefonnummer antippen?
  • Ist das Menü erreichbar, und führt es zu den Leistungen?
  • Lässt sich das Formular ausfüllen und abschicken?
  • Fehlt etwas, das am Computer da ist, zum Beispiel Preise, Referenzen oder Öffnungszeiten?

2. Die Ladezeit messen

Rufen Sie PageSpeed Insights auf, geben Sie die Adresse ein und lesen Sie zuerst die Werte für „Mobil“. Das Werkzeug zeigt zwei Arten von Daten:

  • Felddaten: echte Besuche der letzten 28 Tage aus dem Chrome User Experience Report. Bei Seiten mit wenigen Besuchen fehlen sie oft.
  • Labordaten: eine simulierte Messung. Für „Mobil“ simuliert Google ein Mittelklasse-Gerät in einem mobilen Netz. Diese Werte schwanken von Lauf zu Lauf, auch durch Netzwerk und Auslastung. Messen Sie deshalb zwei- oder dreimal und achten Sie auf die Richtung, nicht auf einzelne Punkte.

Die drei Messwerte, auf die Google bei der Seitenerfahrung achtet (Core Web Vitals), und ihre Zielwerte nach web.dev (Seite zuletzt aktualisiert am 31.10.2024):

Messwert Was er zeigt Zielwert „gut“
LCP wie schnell der größte sichtbare Inhalt erscheint höchstens 2,5 Sekunden
INP wie schnell die Seite auf Tippen und Klicken reagiert höchstens 200 Millisekunden
CLS wie stark der Inhalt beim Laden springt höchstens 0,1

Als Maßstab gilt das 75. Perzentil der Seitenaufrufe, getrennt nach Mobil und Desktop: Drei von vier Besuchen sollen den Zielwert erreichen. Die Seite gilt als bestanden, wenn sie bei allen drei Werten im Ziel liegt. INP hat die frühere Kennzahl FID abgelöst.

Was Sie tun können, ohne Fachwissen: Notieren Sie die drei Werte für Startseite und zwei Leistungsseiten, und schreiben Sie auf, welche Empfehlungen das Werkzeug an erster Stelle nennt. Die Behebung ist eine Aufgabe für die Person, die Ihre Website betreut.

3. Prüfen, ob Google Ihre Seiten kennt

Zwei einfache Tests:

  1. Suchen Sie in einem privaten Fenster nach Ihrem Betriebsnamen und nach Ihrer Leistung mit Ort, zum Beispiel „Elektriker Lauenburg“. Steht Ihre Website unter den Treffern, und passt die Anzeige?
  2. Wenn Sie Zugang zur Search Console haben: Der Bericht „Seitenindexierung“ zeigt, welche Ihrer Seiten Google bekannt sind, wie viele davon indexiert sind und warum andere nicht. Als Gründe nennt Google zum Beispiel Sperren per robots.txt oder „noindex“, Duplikate, Weiterleitungsfehler, Serverfehler und 404-Fehler.

Zwei Angaben aus der Google-Hilfe, damit Sie nicht zu früh nervös werden: Neue Seiten brauchen einige Tage bis etwa eine Woche, bis sie indexiert sind, bei unbekannten Adressen teils Wochen. Die Überprüfung einer Fehlerbehebung dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Indexiert wird nie sofort. Haben Sie noch keinen Zugang, erklärt der Ratgeber Website bei Google anmelden die Einrichtung; das Stichwort im Lexikon ist Google Search Console.

4. Titel und Beschreibung ansehen

Der Titel steht im Browser-Tab, die Beschreibung im Suchergebnis. Google bildet den Titellink im Suchergebnis aus dem Titel der Seite, der sichtbaren Hauptüberschrift und weiteren Hinweisen. Das empfiehlt Google für den Titel: Jede Seite bekommt einen eigenen, beschreibenden Titel; allgemeine Begriffe wie „Startseite“ eignen sich nicht; Wiederholungen derselben Wörter und immer gleicher Standardtext sind zu vermeiden; die Marke kommt knapp dazu. Google ändert Titel, die unvollständig, ungenau oder veraltet sind, zum Beispiel mit einer überholten Jahreszahl. Eine feste Obergrenze für die Länge gibt es nicht, in den Suchergebnissen wird bei Bedarf gekürzt.

Für die Beschreibung gilt: Google verwendet die Beschreibung nur, wenn sie die Seite besser beschreibt als der Seiteninhalt selbst. Sie soll kurz, zutreffend und für jede Seite eigen sein. Auch hier gibt es keine offizielle Obergrenze, gekürzt wird je nach Gerät.

Ihr Blick: Hat jede Ihrer wichtigen Seiten einen eigenen Titel? Sagt er, was die Seite anbietet? Steht eine alte Jahreszahl darin?

5. Die Kontaktwege testen

Das ist der Schritt, der am häufigsten über Anfragen entscheidet. Prüfen Sie am Handy und am Computer:

  • Ist die Telefonnummer ohne Suchen zu finden, und funktioniert der Anruf per Tipp?
  • Stimmen Öffnungszeiten und Erreichbarkeit mit dem überein, was tatsächlich gilt?
  • Schicken Sie eine Testanfrage über das Formular ab. Kommt sie bei Ihnen an? Wie schnell erscheint die Bestätigung für den Absender?
  • Wie viele Klicks sind es von der Startseite bis zur Anfrage?
  • Ist klar, wo Sie arbeiten (Einzugsgebiet)?

6. Impressum und Datenschutzerklärung prüfen

Für geschäftsmäßige digitale Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden, verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bestimmte Angaben, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen. Dazu gehören laut Gesetzestext:

  • Name und Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte)
  • eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse, und zur unmittelbaren Kommunikation
  • falls vorhanden Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln
  • bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde

Ihr Blick: Steht der Link zum Impressum auf jeder Seite, zum Beispiel in der Fußzeile? Sind alle Angaben vollständig und aktuell? Ob in Ihrem Fall weitere Angaben nötig sind, klärt Ihre Beratung. Zur Datenschutzerklärung: Sie muss zu dem passen, was auf Ihrer Seite tatsächlich eingebunden ist, zum Beispiel Kartendienst, Schriftarten, Statistik und Formular. Eine Liste zum Selbstprüfen finden Sie im Ratgeber DSGVO-Checkliste für Websites. Das sind Hinweise, keine Rechtsberatung.

7. Die Inhalte mit den Augen eines Kunden lesen

  • Sagen die ersten Sätze der Startseite, was Sie anbieten, für wen und wo?
  • Stehen auf den Leistungsseiten die Fragen, die Kunden am Telefon stellen?
  • Sind Fotos, Referenzen und Namen aktuell und freigegeben?
  • Gibt es veraltete Angaben, zum Beispiel alte Preise, Jahreszahlen oder Mitarbeiter?
  • Sagen die Seiten Dinge, die Sie so nicht zusagen wollen, zum Beispiel feste Fristen oder Garantien?

8. Technische Grundlagen

  • Beginnt die Adresse mit „https://“, und meldet der Browser keine Warnung zum Zertifikat?
  • Führt die Adresse ohne „https://“ und ohne „www“ trotzdem zur Seite?
  • Zeigt eine nicht vorhandene Adresse eine verständliche Fehlerseite statt einer leeren Seite?
  • Kommen Mails aus dem Kontaktformular tatsächlich an, auch in den Spam-Ordner geschaut?
  • Gibt es eine aktuelle Datensicherung, und wissen Sie, wer sie einspielen kann?

Die Technik hinter der Adresse prüft mein Website-Check mit: ob die Seite per HTTPS mit gültigem Zertifikat ausgeliefert wird und wie vollständig sechs Sicherheits-Einstellungen gesetzt sind. Er sucht keine Schwachstellen in Software oder Server.

9. Barrierefreiheit: drei Sichtprüfungen

  • Lässt sich die Seite mit der Tab-Taste bedienen, und sehen Sie, wo Sie gerade sind?
  • Ist der Text auch bei Vergrößerung der Ansicht lesbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden?
  • Haben Bilder, die etwas erklären, einen Alternativtext?

Ob für Ihren Betrieb eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit gilt, hängt von Art und Größe des Betriebs ab. Eine Einordnung mit Stand steht im Ratgeber BFSG: fünf Stolperfallen.

10. Das Google-Profil gegenprüfen

Name, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Internetadresse im Google-Profil sollten mit denen der Website übereinstimmen. Prüfen Sie, ob die Internetadresse im Profil mit „https://“ beginnt und auf die richtige Seite führt. Wie Sie ein Profil anlegen oder einen vorhandenen Eintrag beanspruchen, steht in der Anleitung Google-Unternehmensprofil erstellen.

So werten Sie die Befunde aus

Meine Reihenfolge, wenn Sie mehrere Befunde haben:

  1. Was Anfragen verhindert. Ein Kunde, der nicht anrufen oder schreiben kann, ist weg. Beispiele: Das Formular kommt nicht an, die Telefonnummer lässt sich am Handy nicht antippen, die Seite ist am Handy unlesbar.
  2. Was Pflichtangaben betrifft. Fehlende Angaben sind ein vermeidbares Risiko. Beispiele: Das Impressum ist unvollständig oder nicht erreichbar, die Datenschutzerklärung passt nicht zur Seite.
  3. Was die Ladezeit deutlich bremst. Das wirkt sich auf jeden Besuch aus. Beispiele: sehr große Bilder, viele Fremdskripte, Werte weit über den Zielwerten.
  4. Feinheiten. Sie verbessern die Seite, entscheiden aber selten. Beispiele: Titel und Beschreibungen einzelner Seiten, kleine Abweichungen bei Messwerten.

Schreiben Sie zu jedem Befund, wer ihn behebt und bis wann. Messen Sie nach der Änderung noch einmal. Änderungen an Titel oder Beschreibung erscheinen im Suchergebnis erst, wenn Google die Seite erneut besucht hat; das kann nach der Google-Hilfe einige Tage bis mehrere Wochen dauern.

Wann der Selbsttest genügt und wann Sie Hilfe brauchen

Der Selbsttest genügt, wenn Sie danach eine überschaubare Liste haben, die Sie selbst oder Ihr bisheriger Betreuer abarbeiten können. Hilfe lohnt sich, wenn Sie die Werte nicht einordnen können, wenn die Befunde die Technik Ihres Website-Baukastens oder Ihrer Software betreffen, oder wenn Sie vermuten, dass die Seite grundsätzlich neu aufgesetzt werden müsste. Dann hilft eine zweite Meinung mehr als ein weiterer Messlauf.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Website kostenlos prüfen?

Mit einem Smartphone, mit PageSpeed Insights von Google und, wenn Sie Zugang haben, mit der Search Console. Dazu kommt mein kostenloser Website-Check, der Ladezeit, Sicherheit, Datenschutz-Signale und Grundlagen der Auffindbarkeit misst. Ihren eigenen Blick als Kunde ersetzt keines dieser Werkzeuge.

Wie oft sollte ich meine Website prüfen?

Ein fester Rhythmus ist nicht vorgeschrieben. Ich empfehle, nach jeder größeren Änderung zu prüfen und sonst etwa einmal im Quartal die Kontaktwege, das Impressum und die Ladezeit der wichtigsten Seiten.

Warum weicht der Wert von PageSpeed Insights bei jedem Mal ab?

Die Labordaten sind eine simulierte Messung auf einem einzelnen Gerät mit festen Netzwerkbedingungen. Netzwerk, Hardware und Auslastung schwanken, deshalb unterscheidet sich jeder Lauf ein wenig. Felddaten zeigen dagegen die Erfahrungen echter Besucher der letzten 28 Tage. Messen Sie mehrmals und achten Sie auf die Richtung.

Was ist ein guter Wert?

Für die drei Core Web Vitals nennt web.dev diese Zielwerte: LCP höchstens 2,5 Sekunden, INP höchstens 200 Millisekunden, CLS höchstens 0,1, gemessen am 75. Perzentil. Eine Gesamtpunktzahl ist ein Anhaltspunkt, entscheidend sind die einzelnen Werte und was Besucher erleben.

Brauche ich Fachwissen, um die Befunde zu verstehen?

Für die zehn Schritte nicht. Sie müssen Befunde nicht beheben, nur beschreiben. Schreiben Sie auf, was Sie sehen, und geben Sie die Liste an die Person, die Ihre Website betreut.

Ersetzt ein Website-Check einen Sicherheitstest?

Nein. Ein automatischer Check prüft Einstellungen, zum Beispiel ob die Seite per HTTPS ausgeliefert wird und welche Sicherheits-Header gesetzt sind. Er sucht keine Schwachstellen in Software, Plugins oder Server und ist kein Penetrationstest.

Wie es weitergeht

Starten Sie die Messung mit dem kostenlosen Website-Check und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Befunden aus den zehn Schritten. Wenn Sie die Befunde besprechen möchten, schreiben Sie mir über das Kontaktformular, worum es geht.

Quellen

Alle Seiten habe ich am 13.10.2026 geöffnet und gelesen. Wo eine Seite ein Datum nennt, steht es dabei.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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